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Hände halten eine kleine Weltkugel

Ethische Grundsätze für Kooperationen außerhalb der EU

Wissenschaft kennt keine Grenzen, und die Ruhr-Universität Bochum fördert den internationalen Austausch. Dabei leiten uns eine Reihe von Grundsätzen.

Als deutsche und europäische Wissenschaftseinrichtung tritt die Ruhr-Universität Bochum für das Recht jeder Person ein, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Nationalität, religiös-kultureller Prägung, sowie unabhängig von Behinderung oder wirtschaftlichem Status in einer Atmosphäre des Respekts und der Toleranz zu leben und zu forschen.

Wissenschaft kennt keine Grenzen, und die Ruhr-Universität Bochum fördert den internationalen Austausch und die internationalization at home. Wir heißen Wissenschaftler*innen und Studierende aus aller Welt willkommen. Dies verstehen wir als Chance, mit internationalen Talenten zusammen zu arbeiten, sowie als Möglichkeit, den Horizont aller Angehörigen und Gäste der Ruhr-Universität zu erweitern und den internationalen Austausch zu stärken.

Folgende Grundsätze bilden die Grundlage für die wissenschaftliche Integrität, für die Einhaltung der Menschenrechte sowie für die Interaktion zwischen Wissenschaft und Gesellschaft im Geiste der akademischen Freiheit. Zu diesen Grundsätzen gehören

  • der Schutz personenbezogener Daten,
  • die Sicherheit der Daten,
  • der respektvolle Umgang mit Menschen und Tieren in Forschungskontexten,
  • die Stringenz, Genauigkeit, Wissenschaftlichkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsarbeiten,
  • die Vermeidung von Plagiaten und die Wahrung der wissenschaftlichen Integrität.

Die Ruhr-Universität Bochum berücksichtigt diese Grundsätze bei der Planung und Durchführung von Forschungsprojekten und Forschungsaktivitäten.

Zugleich erwarten wir von allen Wissenschaftler*innen und Studierenden, die an der Ruhr-Universität Experimente durchführen, Daten erheben und mit unseren Forscher*innen zusammenarbeiten, dass sie sich an diese Grundsätze halten.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Bundesregierung Deutschlands und der Europäischen Union (EU) gelten an der Ruhr-Universität Beschränkungen für die Weitergabe von Dual Use Wissen an Drittstaaten. Dies betrifft unter anderem die Bereiche:

  • Cybersicherheits-/Überwachungstechnologie, Produkt- und Softwareentwicklung oder Forschung an Technologien, die für die kommerzielle Nutzung bestimmt sind.
  • Dual Use Forschung
Bildliche beispielhafte Darstellung eines Links.
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