Tierschutz
In unserer Leitlinie halten wir fest, unter welchen Bedingungen wir Tierversuche durchführen und wie wir mit unseren Versuchstieren umgehen. Wir verpflichten uns zu bestmöglichem Tierschutz, wägen unter ethischen Gesichtspunkten ab und leben unsere Verantwortung. Wir informieren transparent über unsere Arbeit. Gesetzliche Regelungen befolgen wir uneingeschränkt und unterstützen die Arbeit der Behörden.
Die Ruhr-Universität Bochum ist eine der führenden Forschungsuniversitäten der Bundesrepublik Deutschland und genießt auf zahlreichen Forschungsfeldern internationale Sichtbarkeit. Eines dieser Forschungsfelder ist die biomedizinische Forschung, in der auch tierexperimentell gearbeitet wird.
Tierexperimentelle Spitzenforschung wird an der RUB auf zwei Ebenen betrieben: in der Grundlagenforschung, in der grundlegende Prinzipien des Lebens, des Denkens und der Gesundheit erforscht und identifiziert werden, sowie in der translationalen Forschung, die bereits bekannte Eigenschaften des Organismus in die klinische Anwendung überführt.
Wissenschaftliche Fortschritte sowohl in der Grundlagenforschung als auch in der angewandten Forschung sind unmittelbar miteinander verbunden und voneinander abhängig. Nachhaltiger Erkenntnisgewinn erfordert auf beiden Ebenen tierexperimentelle Ansätze, die auf absehbare Zeit unverzichtbar bleiben.
Guter Tierschutz ist nicht nur ein ethischer Grundsatz. Er trägt auch wesentlich zur Qualität und Aussagekraft wissenschaftlicher Ergebnisse bei.
Alle mit Tierversuchen und Versuchstieren befassten Personen an der Ruhr-Universität Bochum sind sich der Verantwortung bewusst, die sich aus tierexperimenteller Forschung ergibt. Wir sind mit den ethischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Umgang mit Versuchstieren und die Durchführung von Tierversuchen vertraut und handeln entsprechend diesen Vorgaben. Hochschulleitung, Wissenschaftler*innen, Tierärzt*innen, nichtwissenschaftliches Personal, Tierschutzbeauftragte und Tierschutzausschuss gewährleisten gemeinsam, jederzeit hohe Tierschutzstandards einzuhalten und kontinuierlich zu verbessern.
Wir unterstützen die Basler Deklaration zu Respekt und Schutz von Versuchstieren in der Forschung und fühlen uns einer offenen Dialogkultur verpflichtet.
Aus der Verantwortung gegenüber Versuchstieren und der Verpflichtung, Tierschutz nicht nur umzusetzen, sondern fortlaufend zu verbessern, leiten wir die nachfolgend aufgeführten Leitlinien ab:
Wir gewährleisten bestmöglichen Tierschutz basierend auf den Erkenntnissen des wissenschaftlichen Tierschutzes, des Konzepts des 3R-Prinzips („Replace, Reduce, Refine“, das heißt Ersetzen, Reduzieren, Verbessern) und der aktuellen Tierschutz-Gesetzgebung und verpflichten uns, jederzeit verantwortlich und würdevoll mit Versuchstieren umzugehen.
Wir begrenzen Tierversuche auf das wissenschaftlich erforderliche Maß. Tiere werden in Forschung und Lehre nur dann eingesetzt, wenn es mit Blick auf die angestrebten Ergebnisse ethisch vertretbar ist und keine versuchstierfreien Alternativen bestehen. Voraussetzung für die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen ist eine ausgewogene Balance zwischen dem erwarteten Erkenntnisgewinn zum Nutzen von Mensch und Tier im Vergleich zum möglichen Leid für die Tiere, das im Rahmen des Versuchs entstehen kann.
Die ethischen und moralischen Grundsätze im Umgang mit Versuchstieren leben wir eigenverantwortlich. Für die Sicherstellung des Wohlergehens der uns anvertrauten Tiere gelten ebenso hohe ethische Ansprüche wie an die wissenschaftliche Qualität unserer Arbeit. Ethische oder religiöse Gründe von Angehörigen der Ruhr-Universität Bochum, selbst keine Tierversuche durchzuführen, respektieren und berücksichtigen wir.
Verstöße gegen gesetzliche und ethische Standards dulden wir nicht. Eine Missachtung der tierschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere des tierschutzgerechten Umgangs mit Tieren, wird nicht toleriert und führt zu disziplinarischen Konsequenzen.
Wir verfolgen eine offene und transparente Informationspolitik und setzen uns für einen sachlichen Dialog über den Einsatz von Tieren im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Lehre ein. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen an die Behörden informieren wir proaktiv die Öffentlichkeit und fördern dadurch eine sachlich angemessene Sensibilisierung der Mitarbeitenden, der Studierenden und der Öffentlichkeit.
Gesetzliche Regelungen und Vorgaben für die Genehmigung von Tierversuchen sowie für die Haltungsbedingungen von Versuchstieren befolgen wir uneingeschränkt. Genehmigungs- und Überwachungsbehörden für Tierversuchsvorhaben und Versuchstierhaltungen unterstützen wir in ihrer Arbeit umfassend. Die universitätsinterne Selbstkontrolle zur Aufrechterhaltung bestmöglichen Tierschutzes und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt durch die Tierschutzbeauftragten und den Tierschutz-Ausschuss der Ruhr-Universität.