Förderlinien und Zeitplan der Exzellenzstrategie

Zentrales Ziel der Exzellenzstrategie ist es, die Forschungsexzellenz in international wettbewerbsfähigen Bereichen zu fördern, die deutschen Universitäten institutionell zu stärken und das deutsche Hochschulsystem weiterzuentwickeln. Wissenschaftler*innen sowie Universitäten können ihre Forschungsfelder und Profilbereiche dabei frei wählen.

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Ein Finger zeigt auf einen Wandkalender

Förderlinien

Die Exzellenzstrategie umfasst zwei Förderlinien:

  • Exzellenzcluster zur projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten oder Universitätsverbünden und
  • Exzellenzuniversitäten zur dauerhaften Stärkung der Universitäten als Einzelinstitutionen oder als Verbünde und zum Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster.

Ausgewählte Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten sowie -verbünde werden bis Ende 2025 jährlich mit insgesamt 533 Millionen Euro gefördert, ab 2026 mit 539 Millionen Euro pro Jahr.

Die Exzellenzstrategie in vier Minuten erklärt

Die Exzellenzstrategie in vier Minuten erklärt

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Zeitplan

Förderlinie Exzellenzcluster

Was? Wann?
Abgabefrist Neu- und Fortsetzungsanträge August 2024
Entscheidung zur Förderung 22. Mai 2025
Geplanter Förderbeginn 1. Januar 2026

Die Abgabefrist für Neu- und Fortsetzungsanträge für Exzellenzcluster war im August 2024. Am 22. Mai 2025 wurde die Entscheidung bekanntgegeben, welche Exzellenzcluster gefördert werden. Die Universitätsallianz Ruhr hat drei Exzellenzcluster eingeworben, erfüllt jedoch nicht die Bedingungen, um sich zu dritt in der Förderlinie Exzellenzuniversit​äten/ -verbünde zu bewerben.​

Geplanter Förderbeginn für die Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2026. Die Förderung ist auf sieben Jahre ausgelegt.

Förderlinie Exzellenzuniversitäten

Was? Wann?
Absichtserklärung 27. Juni 2025
Antragseinreichung 12. November 2025
Ortsbesuche April bis Juni 2026
Entscheidung zur Förderung Ende September 2026
Geplanter Förderbeginn 1. Januar 2027

Einzeluniversitäten und Universitätsverbünde, die einen Antrag in der Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ planen, müssen hierzu bis zum 27. Juni 2025 eine Absichtserklärung und bis zum 12. November 2025 einen Antrag einreichen. Von April bis Juni 2026 finden die Ortsbesuche statt, die wesentlicher Bestandteil der Begutachtung sind. Ende September 2026 trifft die Exzellenzkommission die Entscheidung über vier neue Förderfälle in dieser Programmlinie. Die bereits geförderten Exzellenzuniversitäten/ -verbünde werden vorab evaluiert. Geplanter Förderbeginn ist der 1. Januar 2027. Die Förderung ist ebenfalls auf sieben Jahre ausgelegt.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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