Zentrales Ziel der Exzellenzstrategie ist es, die Forschungsexzellenz in international wettbewerbsfähigen Bereichen zu fördern, die deutschen Universitäten institutionell zu stärken und das deutsche Hochschulsystem weiterzuentwickeln. Wissenschaftler*innen sowie Universitäten können ihre Forschungsfelder und Profilbereiche dabei frei wählen.
Die Exzellenzstrategie umfasst zwei Förderlinien:
Ausgewählte Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten sowie -verbünde werden bis Ende 2025 jährlich mit insgesamt 533 Millionen Euro gefördert, ab 2026 mit 539 Millionen Euro pro Jahr.
Was? | Wann? |
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Abgabefrist Neu- und Fortsetzungsanträge | August 2024 |
Entscheidung zur Förderung | 22. Mai 2025 |
Geplanter Förderbeginn | 1. Januar 2026 |
Die Abgabefrist für Neu- und Fortsetzungsanträge für Exzellenzcluster war im August 2024. Am 22. Mai 2025 wurde die Entscheidung bekanntgegeben, welche Exzellenzcluster gefördert werden. Die Universitätsallianz Ruhr hat drei Exzellenzcluster eingeworben, erfüllt jedoch nicht die Bedingungen, um sich zu dritt in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten/ -verbünde zu bewerben.
Geplanter Förderbeginn für die Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2026. Die Förderung ist auf sieben Jahre ausgelegt.
Was? | Wann? |
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Absichtserklärung | 27. Juni 2025 |
Antragseinreichung | 12. November 2025 |
Ortsbesuche | April bis Juni 2026 |
Entscheidung zur Förderung | Ende September 2026 |
Geplanter Förderbeginn | 1. Januar 2027 |
Einzeluniversitäten und Universitätsverbünde, die einen Antrag in der Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ planen, müssen hierzu bis zum 27. Juni 2025 eine Absichtserklärung und bis zum 12. November 2025 einen Antrag einreichen. Von April bis Juni 2026 finden die Ortsbesuche statt, die wesentlicher Bestandteil der Begutachtung sind. Ende September 2026 trifft die Exzellenzkommission die Entscheidung über vier neue Förderfälle in dieser Programmlinie. Die bereits geförderten Exzellenzuniversitäten/ -verbünde werden vorab evaluiert. Geplanter Förderbeginn ist der 1. Januar 2027. Die Förderung ist ebenfalls auf sieben Jahre ausgelegt.