Zentrales Ziel der Exzellenzstrategie ist es, die Forschungsexzellenz in international wettbewerbsfähigen Bereichen zu fördern, die deutschen Universitäten institutionell zu stärken und das deutsche Hochschulsystem weiterzuentwickeln. Der Wettbewerb umfasst zwei Förderlinien: Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten/-verbünde. Die Entscheidung über die Förderung der Exzellenzcluster fiel im Mai 2025. Die neuen Exzellenzuniversitäten und -verbünde werden im Oktober 2026 bekanntgegeben.
Die Exzellenzstrategie umfasst zwei Förderlinien:
Ausgewählte Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten sowie -verbünde wurden bis Ende 2025 jährlich mit insgesamt 533 Millionen Euro gefördert, ab 2026 stehen 539 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
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Play video| Was? | Wann? |
|---|---|
| Abgabefrist Neu- und Fortsetzungsanträge | August 2024 |
| Entscheidung zur Förderung | 22. Mai 2025 |
| Geplanter Förderbeginn | 1. Januar 2026 |
Die Abgabefrist für Neu- und Fortsetzungsanträge für Exzellenzcluster war im August 2024. Am 22. Mai 2025 wurde die Entscheidung bekanntgegeben, welche Exzellenzcluster gefördert werden. Die Universitätsallianz Ruhr hat drei Exzellenzcluster eingeworben, erfüllt jedoch nicht die Bedingungen, um sich zu dritt in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten/ -verbünde zu bewerben. Daher treten die Ruhr-Universität Bochum und die Technische Universität Dortmund zu zweit als „Ruhr Innovation Lab“ an.
Förderbeginn für die Exzellenzcluster war der 1. Januar 2026. Die Förderung ist auf sieben Jahre ausgelegt.
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Absichtserklärung | 27. Juni 2025 |
| Antragseinreichung | 12. November 2025 |
| Ortsbesuch | Mai 2026 |
| Entscheidung zur Förderung | 2. Oktober 2026 |
| Geplanter Förderbeginn | 1. Januar 2027 |
Einzeluniversitäten und Universitätsverbünde, die sich in der Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ bewerben wollten, mussten bis zum 27. Juni 2025 eine Absichtserklärung und bis zum 12. November 2025 einen Antrag einreichen. Von April bis Juni 2026 finden die Ortsbesuche statt, die wesentlicher Bestandteil der Begutachtung sind. Am 2. Oktober 2026 trifft die Exzellenzkommission die Entscheidung über bis zu fünf neue Förderfälle in dieser Programmlinie. Die bereits geförderten Exzellenzuniversitäten/-verbünde wurden vorab evaluiert. Geplanter Förderbeginn ist der 1. Januar 2027. Die Förderung ist ebenfalls auf sieben Jahre ausgelegt.