70 Exzellenzcluster werden ab 2026 gefördert, mit jeweils drei bis zehn Millionen Euro. Bis zu 15 Universitäten oder Verbünde werden ab 2027 gefördert. Universitäten können pro Jahr 10 bis 15 Millionen Euro erhalten, Universitätsverbünde 15 bis 28 Millionen Euro.
Seit Januar 2019 werden 57 Exzellenzcluster für zunächst sieben Jahre gefördert. Am 1. Februar 2024 hatte das Expertengremium 41 Skizzen ausgewählt, die einen Vollantrag für die Förderphase ab 2026 stellen durften. Alle bereits geförderten Exzellenzcluster konnten Fortsetzungsanträge stellen. Von den 70 ausgewählten Exzellenzclustern sind 45 Fortsetzungen bereits geförderter Cluster und 25 neue Cluster.
Seit November 2019 erhalten in der Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ elf Förderfälle – zehn Einzeluniversitäten und ein Verbund – Mittel aus der Exzellenzstrategie. Die bestehenden Exzellenzuniversitäten/ -verbünde werden 2025/2026 evaluiert. Sollten bereits geförderte Exzellenzuniversitäten die notwendige Anzahl an Exzellenzclustern nicht erreichen beziehungsweise im Rahmen der Evaluation Ende 2025 negativ bewertet werden, können die freiwerdenden Plätze nachbesetzt werden. Die Nachbesetzung erfolgt im Rahmen der ohnehin vorgesehenen Ausschreibung für bis zu vier Neuanträge.